Wer kann Mitglied der LAG sein?
Jede Facheinrichtung mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F, die:
- seit über einem Jahr Menschen nach den Empfehlungen der BAR-Richtlinie versorgt
- einen Versorgungsvertrag nach SGB XI, SGB V, Leistungsvereinbarungen nach SGB XII oder dem KJHG mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F abgeschlossen hat
- den in der Satzung der BAG Phase F e.V. festgelegten Zielen verbindlich zustimmt sowie Qualifizierung und Zertifizierung anstrebt.
Anträge zur Mitgliedschaft werden über die einheitlichen Formulare der Bundesarbeitsgemeinschaft an die regional zuständigen Sprecher (m/w/d) der Landesarbeitsgemeinschaften LAG Phase F:
Elke Feuster
„Haus Monika“
Kölner Straße 64
51149 Köln/Porz
lag-nw(ad)bag-phase-f.de
oder direkt an den Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Phase F e.V. gestellt.
Die Satzung unseres Vereins und weitere Dokumente zur Aufnahme können Sie als PDF herunterladen: