Nordrhein-Westfalen
Landesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Wer kann Mitglied der LAG sein?

Jede Facheinrichtung mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F, die:

  • seit über einem Jahr Menschen nach den Empfehlungen der BAR-Richtlinie versorgt
  • einen Versorgungsvertrag nach SGB XI, SGB V, Leistungsvereinbarungen nach SGB XII oder dem KJHG mit dem pflegefachlichen Schwerpunkt Phase F abgeschlossen hat
  • den in der Satzung der BAG Phase F e.V. festgelegten Zielen verbindlich zustimmt sowie Qualifizierung und Zertifizierung anstrebt.

Anträge zur Mitgliedschaft werden über die einheitlichen Formulare der Bundesarbeitsgemeinschaft an die regional zuständigen Sprecher (m/w/d) der Landesarbeitsgemeinschaften LAG Phase F:

Elke Feuster

„Haus Monika“

Kölner Straße 64
51149 Köln/Porz

lag-nw(ad)bag-phase-f.de
oder direkt an den Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Phase F e.V. gestellt.

Die Satzung unseres Vereins und weitere Dokumente zur Aufnahme können Sie als PDF herunterladen:

BAG_Aufnahmeantrag

BAG_Beitragsordnung

BAG_Lastschriftermächtigung

BAG_Satzung